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* JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß
dem vom Artikel 11 des Gesetzes vom 31. Dezember
1996 Nr. 675 Vorgesehenen, bestätigt
der Anfordernde und erklärt über
das vom Artikel 10 und 13 des Gesetzes Vorgesehene
informiert zu sein und die EDV-Verarbeitung
der mitgeteilten Daten sowie ihre Mitteilung
an die zum Informationssystem von Dolimiti
Network gehörenden Unternehmen zu gestatten.
(Die Bestätigung ist obligatorisch, wenn
man möchte, das die Karte an die Tourismusstrukturen
verteilt wird.)
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